
ADVANCE WOMEN verbindet Positionierung, Marke, Website und Marketing für Gründerinnen und Unternehmerinnen – persönlich begleitet und professionell umgesetzt durch cocomu.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestellungen
Sämtliche Bestellungen und Aufträge unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden der Kundin bzw. dem Kunden vor oder spätestens bei Auftragserteilung zugänglich gemacht und gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert.
Ein Auftrag kommt zustande, sobald die Kundin bzw. der Kunde eine konkrete Leistung, ein Paket, ein Projekt oder ein laufendes Mandat bei der Agentur beauftragt bzw. die entsprechende Offerte annimmt.
Der Umfang der geschuldeten Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Massgebend ist der darin vereinbarte Leistungsumfang.
Auf der Website publizierte Preisangaben, insbesondere Preisangaben mit dem Zusatz «ab», stellen Einstiegspreise für den jeweiligen Leistungsumfang dar und sind keine verbindlichen Endpreise. Der konkrete Preis richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang und wird in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.
Sämtliche Preisangaben der Agentur verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Externe Dritt-, Medien-, Produktions- und sonstige Fremdkosten sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht ausdrücklich in der Offerte eingeschlossen sind.
Die Agentur übernimmt neben den vereinbarten Leistungen auch diejenigen zusätzlichen Leistungen, die für die ordnungsgemässe Ausführung des Auftrags erforderlich und vom Auftrag umfasst sind. Media- und Drittleistungen können nach Vereinbarung durch externe Partner bezogen werden.
Die Agentur reserviert die erforderlichen personellen und zeitlichen Ressourcen, sofern die Kundin bzw. der Kunde ihren bzw. seinen Mitwirkungspflichten nachkommt und die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Die Agentur verpflichtet sich zu einer fachgerechten und termingerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter Werbeerfolg, wird nicht geschuldet.
2. Leistungen der Kundin bzw. des Kunden
Die Kundin bzw. der Kunde stellt der Agentur ein verbindliches Briefing sowie sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich zu einer angemessenen und rechtzeitigen Mitwirkung bei der Umsetzung des Auftrags.
Soweit für die Ausführung des Auftrags die Zusammenarbeit mit Produktionsunternehmen, Medienunternehmen, technischen Dienstleistern oder anderen Dritten erforderlich ist, stellt die Kundin bzw. der Kunde die notwendige Mitwirkung sicher.
Die Kundin bzw. der Kunde bestimmt, soweit dies nicht bereits durch die Offerte oder den Auftrag festgelegt ist, die Form, den Inhalt und die Periodizität von Unterlagen, Reportings und sonstigen vereinbarten Leistungen.
Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Informationen, Entscheidungen, Unterlagen oder Freigaben durch die Kundin bzw. den Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Fristen.
3. Agentur-Honorar
Das Agenturhonorar richtet sich nach der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung und kann als Pauschalpreis, Paketpreis, Stundenhonorar, wiederkehrendes Honorar oder in einer Kombination dieser Vergütungsformen vereinbart werden.
Sofern Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gelten grundsätzlich folgende Stundenansätze:
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Projektleitung / Planung: CHF 175.– bis CHF 185.–
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Projektunterstützung / Abwicklung / Recherche: CHF 125.– bis CHF 150.–
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Workshops: CHF 210.– bis CHF 250.–
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Strategie / Beratung: CHF 210.– bis CHF 225.–
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Idee / Konzept / Headlines: CHF 210.– bis CHF 220.–
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Design / Illustration: CHF 160.– bis CHF 180.–
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Webentwicklung / Service / Wartung: CHF 175.– bis CHF 205.–
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Text / Redaktion: CHF 160.– bis CHF 180.–
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Foto / Video / Drohne: CHF 180.– bis CHF 230.–
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Detailgestaltung / Bildbearbeitung / Layout: CHF 150.– bis CHF 160.–
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Ausführung / Datenaufbereitung: CHF 125.– bis CHF 145.–
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Ausstattung / Reisen / Administration: CHF 75.– bis CHF 110.–
Bei einer Abrechnung nach Aufwand erfolgt die Verrechnung nach effektiv geleisteten Arbeitsstunden zu den vereinbarten Stundenansätzen.
Bei Pauschal- oder Paketpreisen besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung der effektiv aufgewendeten Stunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Auf der Website oder in einer Offerte genannte «ab»-Preise, Richtpreise oder indikative Preisangaben stellen keine verbindliche Kostengrenze dar. Der verbindliche Preis ergibt sich aus der individuell vereinbarten Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzliche Varianten oder Korrekturrunden, nachträgliche Änderungswünsche, Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden sowie besonders dringende Aufträge können zu zusätzlichen Kosten führen. Solche Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
Drittkosten, insbesondere Kosten für Medien, externe Dienstleister, Produktion, Lizenzen, Schriften, Bilder, Software, Hosting oder andere Fremdleistungen, sind im Agenturhonorar nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Für durch die Agentur vermittelte oder abgewickelte Drittkosten kann die Agentur eine Bearbeitungs- bzw. Vermittlungsgebühr von 10 % auf den tatsächlich anfallenden Drittkosten verrechnen.
In Offerten ausgewiesene Drittkosten verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Kostenschätzungen und exklusive der vorgenannten Bearbeitungsgebühr. Die Agentur holt für solche Kosten nach Möglichkeit die Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden ein. Massgebend für die Abrechnung sind die tatsächlich anfallenden Kosten.
Bei nach Aufwand abgerechneten Leistungen werden Spesen grundsätzlich pauschal mit 5 % des entsprechenden Agenturhonorars verrechnet. Höhere tatsächlich anfallende Spesen können zusätzlich verrechnet werden, sofern sie die pauschal abgegoltenen Spesen wesentlich übersteigen. Bei Pauschal- und Paketpreisen werden Spesen nur zusätzlich verrechnet, sofern dies in der Offerte vorgesehen oder nachträglich vereinbart wurde.
Das Agenturhonorar stellt die Vergütung der Agentur für ihre Leistungen dar. Vergütungen, Rabatte oder Provisionen von Dritten werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf das Agenturhonorar angerechnet.
Zusätzliche, nachträglich vereinbarte Arbeiten, Projekte, Datenerhebungen, Projektleitungen oder sonstige Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden separat in Rechnung gestellt. Soweit möglich, wird der Kundin bzw. dem Kunden vorgängig eine entsprechende Kostenschätzung unterbreitet.
4. Rücktritt, Kündigung und Ausfallhonorar
Bei einer Stornierung oder Reduktion eines bereits erteilten Auftrags werden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene oder nicht mehr stornierbare Drittkosten in Rechnung gestellt.
Bei Pauschal- oder Paketaufträgen kann bei einer nachträglichen Reduktion oder Stornierung des Auftrags ein Ausfallhonorar geschuldet sein, sofern dies in der Offerte oder Auftragsbestätigung entsprechend vereinbart wurde. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten bleiben in jedem Fall geschuldet.
Bei Aufträgen, für welche die Agentur bereits Ressourcen verbindlich reserviert oder Arbeiten vorbereitet hat, können bei einer kurzfristigen Stornierung die daraus entstandenen Aufwendungen und der nachweisbare Ausfall entsprechend der getroffenen Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.
Für laufende Mandate gelten die in der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben vorbehalten.
5. Drittkosten und Vertretung gegenüber Dritten
Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Dritte beizuziehen und auszuwählen. Eine Gewähr dafür, dass dabei jeweils der günstigste Anbieter gewählt wird, wird nicht übernommen.
Die Kundin bzw. der Kunde anerkennt, dass externe Drittleistungen den Bedingungen und Preisen der jeweiligen Anbieter unterliegen.
6. Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Leistungen nach Abschluss der jeweiligen Projektphase in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin bzw. der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5 %.
Die Agentur ist berechtigt, bei Projekten eine Teilzahlung bei Projektstart und weitere Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Die konkreten Zahlungsmodalitäten werden in der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.
Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorgängiger Mitteilung die noch nicht erbrachten Leistungen zurückzuhalten, laufende Arbeiten zu unterbrechen, weitere Aufträge abzulehnen sowie Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
Durch eine solche Unterbrechung verlängern sich vereinbarte Liefer- und Projekttermine entsprechend.
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Veröffentlichungen oder sonstige Auswirkungen, die aufgrund einer rechtmässigen Leistungseinstellung infolge Zahlungsverzugs entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
Angemessene Kosten für Mahnungen, Inkasso und Rechtsverfolgung können der Kundin bzw. dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit diese rechtlich geschuldet sind.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an von der Agentur geschaffenen Konzepten, Entwürfen, Texten, Gestaltungen, Fotografien, Illustrationen, Websites und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben grundsätzlich bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Kundin bzw. der Kunde darf die von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse nur im vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung der Agentur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundin bzw. der Kunde das vereinbarte Nutzungsrecht an den dafür bestimmten Arbeitsergebnissen. Umfang, Zweck, Dauer und gegebenenfalls territoriale Beschränkung der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Bei Websites und digitalen Anwendungen umfasst das Nutzungsrecht insbesondere die bestimmungsgemässe Nutzung der erstellten Website bzw. Anwendung. Nicht automatisch übertragen werden offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Quelldateien oder nicht verwendete Entwürfe.
Eine Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks sowie die Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte kann von der Agentur von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten nach deren Veröffentlichung als Referenz zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sowie Kündigungen und sonstige vertragsrelevante Erklärungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Mitteilung per E-Mail genügt, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines darauf basierenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten zunächst auf gütlichem Weg zu lösen.
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Solothurn.
cocomu gmbh
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